Allgemeine Geschäftsbedingungen
UmzugWings, Inhaber Manuel Miranda, Peter-Roos-Straße 13, 40547 Düsseldorf (nachfolgend „Umzugsunternehmen“)
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Umzüge, Möbeltransporte, Montage- und Verpackungsleistungen, Einlagerungen und damit verbundene Dienstleistungen zwischen dem Umzugsunternehmen und seinen Kunden.
(2) Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 451 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB) über den Umzugsvertrag. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Umzugsunternehmen ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Umzugsunternehmens beruhen auf den Angaben des Kunden, auf übermittelten Fotos oder Videos oder auf einer Besichtigung vor Ort. Sie sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist genannt ist.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) annimmt oder das Umzugsunternehmen den Auftrag bestätigt.
(3) Ein vereinbarter Festpreis gilt für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von den Angaben des Kunden ab (z. B. größere Menge an Umzugsgut, andere Etage, fehlender Aufzug, längere Trage- oder Laufwege, zusätzliche Leistungen), wird der dadurch entstehende Mehraufwand zusätzlich berechnet. Das Umzugsunternehmen weist den Kunden vor Ausführung darauf hin, soweit dies möglich ist.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen wie Verpackung, Demontage und Montage von Möbeln oder Küchen, Einlagerung, Entsorgung oder die Einrichtung einer Halteverbotszone werden nur erbracht, wenn sie vereinbart sind.
(2) Das Umzugsunternehmen darf zur Erfüllung des Auftrags geeignete Subunternehmer einsetzen.
(3) Elektro-, Gas-, Wasser- und Installationsarbeiten sowie Arbeiten, die einen Meisterbetrieb oder eine besondere Zulassung erfordern, sind nicht Bestandteil der Leistungen. Die Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, solche Arbeiten auszuführen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde macht vollständige und zutreffende Angaben zu Umfang des Umzugsguts, Etagen, Aufzügen, Zugangs- und Parkmöglichkeiten.
(2) Der Kunde weist rechtzeitig auf besonders wertvolle, zerbrechliche oder empfindliche Gegenstände hin. Geld, Schmuck, Wertpapiere, wichtige Dokumente, Datenträger und vergleichbare Wertsachen transportiert der Kunde nach Möglichkeit selbst.
(3) Gefährliche Güter (z. B. Gasflaschen, brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien) dürfen dem Umzugsunternehmen nicht übergeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Der Kunde sorgt dafür, dass am Umzugstag die Räume zugänglich sind, eine verantwortliche Person anwesend ist und das Umzugsgut – soweit keine Verpackung durch das Umzugsunternehmen vereinbart ist – ordnungsgemäß verpackt ist.
(5) Ist keine Einrichtung einer Halteverbotszone durch das Umzugsunternehmen vereinbart, sorgt der Kunde für geeignete Halte- und Parkmöglichkeiten in der Nähe der Be- und Entladestelle.
§ 5 Halteverbotszone
Übernimmt das Umzugsunternehmen die Beantragung einer Halteverbotszone, benötigt es hierfür ausreichenden Vorlauf (in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin). Gebühren der Behörde und Kosten für die Beschilderung trägt der Kunde, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Für Entscheidungen der Behörde und für Fahrzeuge, die trotz Beschilderung im Halteverbot stehen, übernimmt das Umzugsunternehmen keine Haftung.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Für Unternehmer verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist; gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich Umsatzsteuer genannt.
(2) Die Vergütung ist nach Durchführung der Leistung fällig, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine andere Zahlungsweise oder Frist vereinbart ist.
(3) Bei Umzügen, die über ein Jobcenter oder eine andere Stelle finanziert werden, wird ein fester Termin erst vereinbart, wenn die Kostenübernahme bestätigt ist. Bis dahin besteht keine Terminreservierung.
§ 7 Kündigung und Terminverschiebung durch den Kunden
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 415 HGB: Das Umzugsunternehmen kann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen oder stattdessen ein Drittel der vereinbarten Vergütung verlangen (Fautfracht). Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Umzugsunternehmen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Terminverschiebungen sind nach Absprache möglich.
§ 8 Haftung
(1) Das Umzugsunternehmen haftet für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 451 ff. HGB in Verbindung mit §§ 425 ff. HGB.
Die Haftung ist nach § 451e HGB auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird. Der Kunde kann gegen Zahlung eines Zuschlags eine weitergehende Haftung vereinbaren oder das Umzugsgut versichern lassen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Sinne von § 435 HGB.
(2) Das Umzugsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch die in § 451d HGB genannten besonderen Gefahren entstehen, insbesondere bei Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Geld, Urkunden oder Wertpapieren, bei vom Kunden selbst vorgenommener ungenügender Verpackung, beim Verladen oder Entladen durch den Kunden sowie bei Gütern, die aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit besonders leicht beschädigt werden (z. B. Pflanzen, Tiere, empfindliche Elektronik ohne Originalverpackung), soweit der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.
(3) Für Schäden außerhalb des Umzugsguts (z. B. an Gebäuden, Treppenhäusern oder Böden) haftet das Umzugsunternehmen nach den gesetzlichen Vorschriften bei schuldhafter Verursachung.
§ 9 Schadensanzeige
Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste sind dem Umzugsunternehmen spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen, äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung (§ 451f HGB). Die Anzeige sollte möglichst in Textform (z. B. per E-Mail an info@umzugwings.com) mit Fotos erfolgen. Werden die Fristen versäumt, können die Ansprüche des Kunden erlöschen.
§ 10 Einlagerung
Für die Einlagerung von Umzugsgut gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über das Lagergeschäft (§§ 467 ff. HGB) sowie die gesondert vereinbarten Bedingungen zu Dauer und Vergütung.
§ 11 Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Umzugsunternehmens kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Düsseldorf. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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